ich habe eher eine vertragsrechtliche Frage.
Das Problem trat bei uns ca. 2 Wochen nach dem Kauf beim (priv) Händler auf.
Der Händler stellt sich nun hin und behauptet: Durch unsere Gewalteinwirkung auf die Türen(Griffe) sei da etwas abgebrochen und deshalb öffnen sie nicht! Aus diesem Grund ist er nicht in der Sachmangelgewährleistung!
Danke vorab für Eure Unterstützung
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